Unser Service für Steuerberater
Im Rahmen der steuerlichen Beratung gehört die Übertragung von Immobilienvermögen zu Ihrem Tagesgeschäft.
Hierbei tauchen oftmals Fragen aus dem steuerlichen Kontext auf bzgl. des Wertes der zu übertragenden Immobilie und der hieraus gegebenenfalls entstehenden Schenkungssteuer.
Hier können wir Ihnen behilflich sein!
Wir unterstützen Sie und Ihre Mandanten bei der Ermittlung des Immobilienwertes. Als qualifizierte Sachverständige erstellen für Ihre Mandantinnen und Mandanten ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB unter Berücksichtigung des BewG, das alle formellen Anforderungen der Finanzbehörde erfüllt.
Gerne informieren wir Sie und Ihre Klienten ausführlich über unsere Leistungen.
Ihr Anliegen ist unsere Motivation